bedingt essbar
Wiss. Begriff:
Coprinellus micaceus
Wissenswertes:
Der Glimmer-Tintling wird an verschiedenen Stellen als Giftpilz angegeben. Er ist jedoch bedingt essbar. Es dürfen ausschließlich jung Exemplare verspeist werden. Des Weiteren soll bis 4 Tage nach dem Pilzkonsum kein Alkohol getrunken werden, da ansonsten Vergiftungserscheinungen auftreten können.
Hutbeschreibung:
2.0 cm - 3.0 cm breit; jung kugelig bis eichelförmig, bald glockig, alt ausgebreitet, jung mit zahlreichen und vergänglichen, glimmrigen, weiß bis bräunlichen Körnchen bedeckt, bis zum Scheitel eng gerieft
Hut Unterseite:
Lamellen angeheftet, gedrängt, breit, ganz jung beige, bald graubraun bis graulila, alt schwarz zerfließend, Schneiden flockig
Stiel Beschreibung:
max. Stielgröße 10.0 cm, max. Stielbreite 0.5 cm; zylindrisch, hohl, zerbrechlich, weißlich, später gelblich, kahl
Fleisch:
dünn, weißlich, im Stiel ocker
Begleitpflanze:
keine Angabe
Sammler-Berichte
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