Spitzgebuckelter Saftling
(Hygrocybe persistens)
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Details / Steckbrief:
Art:
Lamellenpilze
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Wertigkeit:
ungenießbar
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Vorkommen:
Parkanlagen,
Wiese / grasige Plätze,
Waldwiesen,
Weiden,
Gärten
in folgenden Monaten:
Juni,
Juli,
August,
September,
Oktober |
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Hut:
0.5
cm - 5 cm breit; lebhaft orangegelb;
kegelig-glockig, Oberfläche kahl, glänzend, schwach schmierig, Rand jung oft einwärts gebogen, teilweise auch eingerissen
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Hutunterseite:
Lamellen am Stiel angeheftet, blass zitronengelb bis chromegelb sowie gelborange, entfernt stehend, bauchig
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Stiel:
max. Stielgröße 8 cm, max. Stielbreite
0.7 cm; lebhaft gelb bis orangegelb, schlank, starr, brüchig, zur Basis hin etwas verdickt, längsfaserig
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Fleisch:
weiß-blassgelblich
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Sporenpulver:
weiß, zylindrisch-ellitpisch, glatt, hyalin
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typ.
Begleitpflanze:
Rentierflechte
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bevorzugter
Boden:
Kalkboden
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Wissenswertes:
Der Spitzgebuckelte Saftling ist wie alle Saftlinge in Deutschland geschützt; d. h. konkret: das Sammeln ist verboten. Zudem kann diese Art auch leichte Unverträglichkeiten auslösen; daher wird sie von einigen Autoren auch als leicht giftig angesehen. Hauptsächlich kommt er auf Magerwiesen vor.
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Geruch:
unbedeutend
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Geschmack:
unbedeutend
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Doppelgänger:
Kegeliger Saftling,
Granatroter Saftling |
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