Wichtiger Hinweis:
Rein optische Bestimmungshilfe – KEINE Verzehrfreigabe!
Bestimmung per Internet ist niemals 100% sicher.
Verzehr nur nach Prüfung durch einen Sachverständigen
vor Ort.
1
cm - 5 cm
breit; grau, graubraun; jung gewölbt, später abgeflacht, oft schwach gebuckelt, teilweise auch eingedellt, Oberfläche bei feuchter Witterung stark schleimig und fein gerieft, trocken klebrig, glänzend, alt ausblassend
Hutunterseite:
Lamellen am Stiel breit angewachsen, mit Zahn kurz herablaufend, blassgrau, entfernt stehend, Schneiden glatt und heller
Stiel:
max. Stielgröße 6
cm, max. Stielbreite 0.6
cm; graulich bis graubräunlich, oft breit gedrückt, hohl
Der Graue Saftling hat nicht die sonst für Saftlinge typisch bunten Farben. Der Graue Saftling ist meist nicht als Speisepilz angegeben; man kann ihn jedoch essen. Allerdings ist das Sammeln von Saftlingen aufgrund ihrer Seltenheit in Deutschland verboten.
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